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AGB`s der Spielgruppe Zaubergärtli Kölliken

Anmeldung

Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und ist verbindlich für ein ganzes Schuljahr. Ein Vertragsrücktritt nach bereits erfolgter Anmeldung hat eine Umtriebsentschädigung von CHF 40.- zur Folge.

Eintritte während dem Jahr sind jeweils auf Quartalsanfang oder nach Absprache möglich. Die ersten 3 Besuche gelten als Probezeit. Tritt ein Kind während dieser Zeit aus, werden die besuchten Tage verrechnet sowie eine Umtriebs-Entschädigung von 60.-. Der Restbetrag von der bereits einbezahlten Quartalsrechnung wird ihnen zurückerstattet.

Gruppen

Die Gruppen bestehen aus mindestens 5 bis maximal 12 Kindern. Kann anfangs Schuljahr keine Gruppe von mindestens 5 Kindern gebildet werden liegt es in der Entscheidung der Spielgruppenleiterinnen ob die Gruppe trotzdem startet oder nicht.

Ausfall Spielgruppe

Bei Krankheit oder Unfall einer Spielgruppenleiterin kann ein Spielgruppen-Halbtag ersatzlos gestrichen werden. In der Regel können wir jedoch eine Vertretung aufbieten. Sollte eine Spielgruppenleiterin über längere Zeit ausfallen, werden die anteiligen Beiträge natürlich zurückerstattet. Bei einer längeren Schliessung der Spielgruppe infolge einer Epidemie/Pandemie und/oder Höhere Gewalt, wird keine Rückvergütung erstattet.

Abmeldungen

Kann ein Kind nicht an der Spielgruppe teilnehmen ist dies der Spielgruppenleiterin mitzuteilen.

Kündigung

Die Kündigung ist jederzeit auf Ende eines Quartals möglich. Sie muss schriftlich bis 1 Monat  vor Ferienbeginn/Quartalsende bei uns eingehen. Erfolgt der Austritt während eines Quartals, gelten alle Kosten als geschuldet. 

Versicherung

Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ist ausschliesslich Sache der Eltern. 

Ferien/ Feiertage

Die Ferien und Feiertage richten sich nach der Schule Kölliken. Der erste Spielgruppen-Morgen nach den Sommerferien ist immer eine Woche nach Schulbeginn.

 

 

 

Zahlungsfristen

Die Elternbeiträge sind jeweils vor Beginn des Quartals fällig. Bei Quartalsbeginn muss die Rechnung beglichen sein. Bei nicht fristgerechter Zahlung wird eine Mahngebühr von 20.00 CHF erhoben. Ab der Zweiten Mahnung kommt zusätzlich eine Mahngebühr von 40.00 CHF dazu. Bei Nichtzahlung wird die Betreibung eingeleitet und das Kind von der Spielgruppe ausgeschlossen. 

Das Preismodell der Spielgruppe Zaubergärtli basiert auf Quartalsbeiträgen.

Die Beiträge werden auch bei Fehlen des Kindes fällig, solange der Platz an Sie vergeben ist.

Die Spielgruppe Zaubergärtli richtet sich nach den Schulquartalen. 

1. Quartal: August bis Herbstferien
2. Quartal: Oktober bis Weihnachtsferien
3. Quartal: Januar bis Frühlingsferien
4.Quartal: April bis Sommerferien

Die Kosten für die 38 Wochen pro Schuljahr, in denen die Spielgruppe stattfindet, werden damit gleichmässig auf vier Rechnungen aufgeteilt, auch wenn in den vier Quartalen unterschiedlich viele Ferientage sind.

 

Das hilft uns, administrative Kosten minimal und die Einnahmen absehbar zu halten.

 

Der Trägerverein Spielgruppe Zaubergärtli arbeitet gemeinnützig und kann sein Angebot nur durch viele ehrenamtlich geleistete Stunden von Vorstand und Mitarbeiterinnen in dieser Qualität erhalten.

Rabatt

Wenn ihr Kind an zwei Tagen in der Spielgruppe angemeldet ist, erhalten sie einen Rabatt von 5%. Ab drei Angeboten gewähren wir einen Rabatt von 10%.
Die selbe Preisreduktion gilt auch für Geschwister.

Kölliken, Februar 2024

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